Häufige Fragen

Kommt eine Psychotherapie für mich in Frage?

Meist ist ein gewisser Leidensdruck der Anlass für den Kontakt zum Psychotherapeuten. Probleme mit sich selbst oder Anderen scheinen nicht mehr lösbar und erzeugen ein Gefühl von Ohnmacht, Angst oder Bedrücktheit. Anlässe für eine Psychotherapie sind zum Beispiel:

  • Orientierungslosigkeit
  • Ängste
  • Depressionen und Niedergeschlagenheit
  • Selbstwertstörungen, Selbstzweifel
  • Ehe- und Beziehungskonflikte
  • Erschöpfungszustände
  • Zwänge, Süchte
  • Arbeitsstörungen
  • Sexuelle Störungen

Wer übernimmt die Kosten für eine Psychotherapie?

Die Kosten für die psychotherapeutische Sprechstunde und bis zu vier Probesitzungen werden ohne vorherigen Antrag von den Krankenkassen und den meisten privaten Krankenversicherungen übernommen. Nach einem Antrag zur Kostenübernahme wird auch die weitere Behandlung von allen Krankenkassen und vielen privaten Krankenversicherungen finanziert.

Muss ich eine Zuzahlung leisten?

Gesetzlich Krankenversicherte müssen keine Zuzahlung leisten. Bei privat Versicherten hängt dies vom gewählten Tarif ab.

Brauche ich eine Überweisung zum Psychotherapeuten?

Das ist nicht notwendig. Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, können Sie sich direkt an einen Psychotherapeuten mit Kassenzulassung wenden. Dazu bringen Sie lediglich zur jeweils ersten Sitzung im Quartal Ihre Versichertenkarte mit.

Wenn Sie privat krankenversichert sind, empfiehlt es sich zunächst, bei der Versicherung nachzufragen, wie weit in Ihrem Tarif die Kosten für eine Psychotherapie abgedeckt sind. Dies kann sehr unterschiedlich sein.

Wie lange dauert eine Psychotherapie?

Das ist eine Frage, die sich nicht pauschal beantworten lässt. Manchmal reichen in Krisensituationen einige wenige Sitzungen für eine zufriedenstellende Stabilisierung aus. Oft ist aber eine längerfristig angelegte Therapie nötig, weil tiefer liegende Störungen erst verstanden werden müssen. Dazu ist eine Psychoanalyse besonders gut geeignet. Den Abschluss einer Therapie sollten Sie langfristig gemeinsam mit Ihrem Therapeuten planen.

Erscheinen Daten aus meiner Psychotherapie in meiner elektronischen Patientenakte ePA?

Ab 2025 erfolgt die bundesweite Einführung der elektronischen Patientenakte (kurz ePA). Die Krankenkassen sind per Gesetz verpflichtet, für alle gesetzlich Versicherten eine ePA anzulegen, sofern die Versicherten bei ihren Krankenkassen nicht Widerspruch einlegen. In der ePA werden Informationen rund um Ihre Gesundheit dauerhaft digital gespeichert. Der Austausch medizinischer Dokumente zwischen Arztpraxen, Apotheken, Kliniken und Ihnen soll damit erleichtert werden. In der ePA würden auch die psychotherapeutischen Sitzungstermine und Diagnosen erscheinen, die dann von jedem behandelnden Arzt und jeder Apotheke, in der Sie ein Rezept einlösen, eingesehen werden. Trotz hoher Sicherheitsstandards könnte es zu Datenlecks kommen, so dass Gesundheitsdaten in die falschen Hände geraten. Ein Mehrwert für eine Psychotherapie ist aktuell nicht ersichtlich. Stattdessen besteht das Risiko von Diskriminierung oder Stigmatisierung bei psychischen Erkrankungen. Der Offenlegung Ihrer Daten aus der Psychotherapie in der ePA können Sie bei Ihrer Krankenkasse oder gegebenenfalls auch selbständig über die ePA App auf Ihrem mobilen Endgerät widersprechen.

Welche Regeln gelten für eine Psychotherapie?

Die Vereinbarung, auf die Sie sich mit mir einlassen, wenn wir eine Therapie beginnen, finden Sie hier:
a) wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind: Merkblatt für Patienten k
b) wenn Sie privat krankenversichert sind: Merkblatt für Patienten p

Scheuen Sie sich nicht, Unklarheiten in den Sitzungen anzusprechen!